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Wichtige Neuerungen für Kanzleien

News
December 19, 2024

Elektronische Rechnung

Das Interview von Rechtsanwältin Sabine Krause (in der Kammerton Ausgabe Mai 2023 der RAK Berlin) im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes gibt einen strukturierten Einblick in die kommenden Änderungen, die ab dem 01.01.2025 in Kraft treten. Im Fokus stehen Kanzleien mit unternehmerischen Mandanten mit Sitz in Deutschland. Frau Krause beantwortet Schritt für Schritt die zentralen Fragen: Was bedeutet eine „elektronische Rechnung“? Welche Übergangsfristen gelten? Und wie können Kanzleien sich vorbereiten? (Quelle)

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Ab 2025 müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format (z.B. XRechnung) ausgestellt und übermittelt werden.
  • Übergangsfristen bis Ende 2027: Kleinere Kanzleien dürfen vorerst weiter Papier- und PDF-Rechnungen verwenden.
  • Vorbereitung nötig: Kanzleien sollten ihre internen Prozesse und Systeme rechtzeitig anpassen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Fazit: Ein sehr informativer Artikel für Kanzleien, die sich auf die kommende digitale Umstellung vorbereiten müssen.

Schriftform für Rechnungen entfällt

Seit dem 17.07.2024 müssen anwaltliche Vergütungsrechnungen nicht mehr handschriftlich unterschrieben werden. Eine Textform reicht jetzt aus – ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz. Die BRAK hatte sich lange für diese Vereinfachung eingesetzt, um die elektronische Übermittlung zu erleichtern. (Quelle)

Trotz dieser Erleichterung bleibt allerdings die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Rechnung bei den Anwälten bestehen. Ein verminderter Schutz für Mandanten ist damit nicht verbunden. Auch ist weiterhin keine vollständige Delegation an Mitarbeiter zulässig. Die Vergütungsberechnung muss vom Rechtsanwalt selbst oder auf seine ausdrückliche Veranlassung hin dem Mandanten mitgeteilt werden. (Quelle)

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